Kosten
Kosten
Eine Rechtsanwältin zu beauftragen kostet Geld, wie viel, regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Streitwert
Meistens hängt die Höhe der Gebühr, die die Anwältin verlangen kann und muss, vom Streitwert ab. Der Streitwert ist der Geldbetrag, den Sie von Ihrem Gegner haben wollen oder den Ihre Gegnerin von Ihnen haben möchte. Manchmal werden Gebühren vom Gesetz aber nach anderen Regeln berechnet. Das gilt vor allem bei sozialrechtlichen Verfahren. Mit was für Kosten Sie konkret rechnen müssen, können wir im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs besprechen.
Honorarvereinbarungen
Das Gesetz erlaubt auch, dass die Anwältin mit ihrem Mandanten oder ihrer Mandantin individuell vereinbart, wie hoch das Honorar sein soll. Das kann ein bestimmter Stundensatz sein oder wir können einen bestimmten Mindeststreitwert vereinbaren. Ein niedrigeres Honorar als die gesetzlichen Gebühren zu vereinbaren ist ebenso verboten, wie die Einigung auf ein Erfolgshonorar. Ein Erfolgshonorar bedeutet Sie müssten mich nur bezahlen, wenn Sie gewinnen. Eine Honorarvereinbarung ist in Verfahren sinnvoll, in denen eine Vertretung besonders aufwändig oder sehr schwierig ist. Aber auch in anderen Fällen, kann eine Honorarvereinbarung wichtig sein.
Beratung
Ich berate Sie aber über die Probleme und Aussichten Ihres Falles, bevor Kosten fällig werden. Auch die Kosten einer Beratung hängen vom Streitwert ab. Sie sind aber deutlich niedriger, als wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Prozesskostenhilfe
Wenn jemand wenig Geld hat und keine Rechtsschutzversicherung, kann er unter bestimmten Bedingungen Prozesskostenhilfe, kurz: PKH, bekommen. Dann übernimmt das Gericht die Kosten für mich als Ihren Anwalt ganz oder teilweise. Festzustellen, ob das für Sie in Frage kommt, gehört auch zu meinen Aufgaben.
Mich zu fragen, lohnt sich immer.