Rechtsgebiete

Das Wichtigste vorab: Ansprechen können Sie mich immer, wenn Sie ein rechtliches Problem haben. Ich werde in jedem Fall versuchen, Ihnen zu helfen. In Rechtsgebieten, auf die ich nicht spezialisiert bin, werde ich Sie an eine fachkundige Kollegin oder einen solchen Kollegen weiter verweisen. Dann wird es Probleme geben, wo ich im konkreten Einzelfall sehen muss, ob meine Kenntnisse ausreichen.

Hier beschreibe ich die Bereiche, in denen ich durch mehr jährige Arbeit fundierte Erfahrungen und Kenntnisse gesammelt habe.

Ein Schwerpunkt war und ist, der Verbleib in der eigenen Wohnung für behinderte und ältere Menschen. Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit dem Sozialhilferecht Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) früher BSHG. Meist ist dabei auch die Sicherung der Pflege ein Problem. An der Pflegeversicherung kommt da niemand vorbei. Sie wird auch Sozialgesetzbuch 11. Buch (SGB XI) genannt.

Es gibt behinderte Menschen, die Ihren Hilfe- und Pflegebedarf über Persönliche Assistenz bzw. Arbeitsassistenz abdecken möchten. In diesen Bereichen habe ich in der Vergangenheit nicht nur rechtlich beraten sondern auch geschult. Für die Arbeitsassistenz ist das Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX), die rechtliche Grundlage. Dieses Gesetz habe ich seit seiner Entstehung kritisch begleitet. Neben allen bereits genannten Gesetzen, spielen im Bereich der Assistenz aber auch arbeitsrechtliche Vorschriften eine Rolle.

Rechtsgebiete, die mir auch persönlich sehr wichtig sind, sind das Gleichstellungsrecht für behinderte Menschen und das Gleichbehandlungsrecht (=Antidiskriminierungsrecht). An der Entstehung der Vorschriften zur Gleichstellung habe ich intensiv politisch mitgearbeitet. Ihre Umsetzung bestimmt einen großen Teil meines ehrenamtlichen Engagements. Ich möchte mein Fachwissen in jedem Fall auch beruflich einsetzen. Das Gleichstellungsrecht wäre ohne das Antidiskriminierungsrecht nur eine habe Sache. Es wird sich zeigen, wie sich dieser Bereich entwickelt.

Unabhängig vom Rechtsgebiet hat mir meine Arbeit gezeigt, dass sich grade bei der Durchsetzung von Rechten  behinderter und älterer Menschen viele Missverständnisse und Ärger vermeiden lassen, wenn Sie sich frühzeitig beraten lassen und nicht erst dann, wenn es zum Rechtsstreit kommt. Ich kann Sie z. B. bereits bei der Feststellung Ihres Pflegebedarfs unterstützen.

Ich biete Vereinen und Verbänden an, ihnen bei der Nutzung der Instrumente zu helfen, die ihnen das Gleichstellungsrecht für behinderte Menschen gibt.

Fragen Sie mich auch, wenn Sie an einem Vortrag oder einer rechtlichen Stellungnahme zu einem behindertenpolitischen Thema interessiert sind.